EU-Richtlinie – Märkte für Finanzinstrumente
Zum weiteren Schutz von Anlegern und zur Steigerung der Transparenz an den Finanzmärkten gelten seit dem 03.01.2018 umfassendere Regelungen für Hersteller und Anbieter von Finanzinstrumenten. Diese Regelungen werden regelmäßig durch die europäische oder nationale Aufsichtsbehörde (ESMA bzw. BaFin) konkretisiert.
Auswirkungen
1. Änderung Ihrer Risikoklasse und Einstufung in einen neuen Zielmarkt
Zum Zeitpunkt Ihrer Depoteröffnung haben Sie sich nach dem Stand Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in eine Risikoklasse eingestuft. Emittenten und Finanzdienstleister legen genau fest, für welche Risikoklasse ihr jeweiliges Finanzinstrument angemessen ist. Sie können diese Information jederzeit in den Handelsoberflächen unter der Rubrik Wesentliche Wertpapierinformationen einsehen. Die flatexDEGIRO Bank AG stellt Ihnen für Ihren Handel nur die Finanzinstrumente zur Verfügung, die Ihrer Risikoeinstufung entsprechen. Eine Änderung, nachdem Sie sich in eine bestimmte Risikoklasse eingestuft haben, können Sie in der Anwendung vornehmen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, sich vor dem Wechsel in eine höhere Risikoklasse umfassend und ausreichend über die Eigenschaften und Risiken der Finanzinstrumente des neuen Zielmarkts bzw. der neuen Risikokategorie zu informieren. Nutzen Sie bitte hierzu vorab das Dokument „Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapiere“ und die Basisinformationsblätter des Emittenten, die Sie direkt beim Emittenten einsehen können.
2. Kosten und Gebühren (Ex-ante und Ex-post-Kosteninformation)
Emittenten und Anbieter von Finanzinstrumenten müssen Kunden vor dem Abschluss eines Geschäfts über die geschätzten Gesamtkosten informieren (Ex-ante Kosteninformation). Zusätzlich müssen die Kunden einmal jährlich über alle konkret angefallenen Kosten informiert werden (Ex-post Kosteninformation). Neben unserem sehr günstigen und transparenten Gebührenmodell stellen wir Ihnen zusätzliche Informationen für die Ermittlung Ihrer Gesamtkosten zur Verfügung.
3. Anreize und Zuwendungen
In unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten stellen wir Ihnen Informationen über die Anreize und Zuwendungen, die unser Unternehmen von Vertragspartnern erhält, zur Verfügung. Durch den Erhalt von Anreizen und Zuwendungen können wir Ihnen den Zugang zu einer breiten Produktpalette und zu günstigen Konditionen bieten und sorgen somit für die Erhaltung und ständige Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungen.
4. Ausführungsgrundsätze
Aus unseren Ausführungsgrundsätzen entnehmen Sie, wie die flatexDEGIRO Bank AG die Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung Ihrer Orders gewährleistet, sodass Sie stets mit dem von Ihnen angestrebten Ergebnis zufrieden sind.
Es gibt Ausnahmefälle, wie z. B. Kapitalmaßnahmen und die Zuteilung von Bezugsrechten, bei denen der Kunde die Bezugsrechte nicht ausübt und keinen Auftrag zur weiteren Veranlassung erteilt. Damit in solchen Fällen die Bezugsrechte nicht wertlos verfallen und die Kunden keinen finanziellen Verlust erleiden, wird die Bank hier im Interesse der Kunden tätig und veräußert die Bezugsrechte.
5. Top-5-Handelsplätze
Die flatexDEGIRO Bank AG bewertet jährlich die "Top 5 Handelsplätze". Bei der Bewertung gehen wir -unterteilt nach den Klassen der Finanzinstrumente- von ihrem jeweiligen Handelsvolumen aus. Der hier veröffentlichte Bericht beinhaltet alle Aufträge der flatexDEGIRO Bank AG für die Marke flatex.
6. Basisinformationsblätter
Für strukturierte Finanzinstrumente wie z.B. Zertifikate und für Anteile an Fonds und ETFs stellen Ihnen die Hersteller ein Basisinformationsblatt (sogenanntes PRIIPs-Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products) zur Verfügung. Sie können diese Informationen in den Handelsoberflächen innerhalb der Orderstrecken abrufen.
Thema | Verfügbarkeit |
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Thema WebFiliale flatex | Verfügbarkeit In der Ordermaske und unter Emittenten-Informationen |
Thema CFD-Handelsplattform | Verfügbarkeit Alle verfügbaren Dokumente von unserem Partner Société Générale |
7. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Wir sind seit dem 03.01.2018 gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche und elektronische Kommunikation, die eine Geschäftsbeziehung oder die Möglichkeit eines Geschäftsabschlusses begründen, aufzuzeichnen und diese für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren. Auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Aufbewahrungspflicht auf 7 Jahre verlängert werden.
8. Anforderung einer nationalen Kennung
National Identifier für natürliche Personen:
Damit wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der Aufsichtsbehörde nachkommen, benötigen wir von natürlichen Personen, die im Besitz einer der folgenden Staatsangehörigkeiten sind, die personenbezogene nationale Kennung (National Identifier).
- Island: Persönlicher Identifikations Code (Kennitala)
- Italien: Fiskal Code (Codice fiscale)
- Malta: Nationale Identifikationsnummer oder Nationale Passnummer
- Polen: Nationale Identifikationsnummer (PESEL) oder Steuernummer (Numer identyfikacji podatkowej)
- Spanien: Steueridentifikationsnummer (Codigo de identification fiscal)
- Estland: persönlicher Identifikations Code (Isikukood)
In allen anderen Fällen werden wir die nationale Kennung auf Grundlage Ihrer bestehenden Daten zusammenstellen.
Legal Entity Identifier für juristische Kunden:
Sollten Sie im Besitz eines Firmendepots als wirtschaftlich Berechtigter oder Bevollmächtigter sein, benötigen wir von Ihnen neben Ihrer nationalen Kennung noch einen gültigen Legal Entity Identifier (LEI), damit wir Sie weiterhin und dauerhaft zum Handel mit meldepflichtigen Finanzinstrumenten zulassen können.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an: info@flatexdegiro.com