Was passiert, wenn eine Order zu einem vom Handelspartner fehlerhaft gestellten Preis ausgeführt wird?
Wenn ein Handelspartner auf Grund eines technischen Fehlers oder durch einen Bedienungsfehler irrtümlich ein falsches Preisangebot macht, das erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktgerechten Preises abweicht (Mistrade), dann steht dem Handelspartner ein vertragliches Rücktrittsrecht/Aufhebungsrecht zu. In diesem Fall sind auch wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Weiter gehende Ansprüche des Kunden gegen flatex oder den entsprechenden Handelspartner aufgrund einer solchen Rückabwicklung bestehen nicht.
Die Mistraderegelungen und die Kontaktdaten der Handelspartner haben wir Ihnen im Bereich „außerbörslicher Direkthandel“ zur Verfügung gestellt.