Wann wird die Quellensteuer erhoben?
Bei Dividenden- und Zinserträgen aus ausländischen Wertpapieren, fällt in der Regel eine ausländische Quellensteuer an. Diese kann sich aufteilen in anrechenbare und rückforderbare Quellensteuer. Die anrechenbare Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Beträgt die ausländische anrechenbare Quellensteuer z. B. 15 %, werden nur noch 10 % deutsche Abgeltungssteuer einbehalten.
Die rückforderbare Quellensteuer können Sie in der Regel nur über die ausländische Steuerbehörde direkt zurückfordern. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuer www.bzst.de.
Die Vorabbefreiung für die rückforderbare Quellensteuer stellen wir nicht zur Verfügung.