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Inwieweit betrifft mich als Steuerausländer die Abgeltungsteuer?
Der Kapitalertragssteuerabzug, der beim Emittenten vorgenommen wurde (Quellensteuer), wie bei deutschen Dividenden ist obligatorisch. Eine Erstattung dieser einbehaltenen Steuerbeträge ist nicht möglich.
Trotz grundsätzlich beschränkter Steuerpflicht als Steuerausländer, erfolgt kein Steuerabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6-12 EStG n.F. Dazu zählen z. B. Wertpapierverkäufe.