Was passiert, wenn ich unterjährig aus der Kirche austrete?
Der Stichtag für unsere Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ist immer der 31.08. eines Jahres. Die übermittelten Angaben gelten immer für den Kirchensteuerabzug des Folgejahres.
Bei einem Kirchenaustritt nach dem 31.08. oder kurz vorher, kann das Bundeszentralamt Ihren Austritt nicht mehr berücksichtigen.
Dies könnte dazu führen, dass wir Ihre bisherigen Konfessionsdaten geliefert bekommen und daher Kirchensteuer abführen.
Mit Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie eine Erstattung beauftragen. Im Jahr darauf berücksichtigen wir Ihren Kirchenaustritt dann automatisch.