Was ist bezüglich des automatischen Kirchensteuerabzugs zu beachten?
Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, führen wir den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer automatisch für Sie an das Finanzamt ab.
Die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird ab dem 01.01.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.
Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) mit. Das KiStAM gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und gültigen Kirchensteuersatz. Die Grundlage für den Datenaustausch ergibt sich aus § 51a Abs. 2c Einkommensteuergesetz.