Für welche Konten/Depots gilt der Freistellungsauftrag?
Der von Ihnen gestellte Freistellungsauftrag gilt immer für alle Konten und Depots die bei uns im Haus auf Ihren Namen lauten.
Bei einem Ehegatten-Gemeinschaftskonto ist es erforderlich, dass beide Depotinhaber den Freistellungsauftrag erteilen. Sollten Einzelkonten der Ehegatten vorhanden sein, greift der Freistellungsauftrag auch für diese Konten.
Sollten Sie ein Depot führen und steuerlich nicht gemeinsam veranlagt sein, kann hierfür kein Freistellungsauftrag hinterlegt werden.