Zurück zu Allgemein zu Steuern
Wieso wurde mir bei der Kapitalertragsteuer der Solidaritätszuschlag abgezogen?
Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Steuerzahler weg. Dies gilt nicht im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer auf Zinserträge, Dividenden und dem Verkauf von Aktien (Kursgewinne) und Fonds/ETFs. Hier gilt weiterhin der reguläre Satz von 5,5 % der gezahlten Kapitalertragsteuer.