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Werden die Transaktionsgebühren bei der Steuerberechnung berücksichtigt?
Ja, die Transaktionskosten reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage der Kapitalerträge.
Steuerlich anzusetzen sind die in unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit einem Veräußerungs- oder Termingeschäft stehenden Aufwendungen, wie z. B. Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten (Transaktionskosten). In der Verkaufsabrechnung, die Ihnen am Folgetag zur Verfügung gestellt wird, sind die Transaktionskosten eingerechnet.