Was ist die Abgeltungsteuer?
Am 01.01.2009 wurde ein erweiterter Steuerabzug auf Kapitalerträge (§ 20 EStG) eingeführt.
Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge und beläuft sich auf den einheitlichen Steuersatz von 25 % zzgl. des Solidaritätszuschlags von 5,5 %. Mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer gilt die Steuerpflicht für den Privatanleger als abgegolten, d. h., dass die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt werden müssen und nicht mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss.