Zurück zu Allgemein zur Nachlassbearbeitung
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Kann ich allein eine Weisung für alle Erben durchführen lassen?
Grundsätzlich ist das Original einer Weisung über den Postweg erforderlich. Diese muss von allen Erben unterschrieben sein. Wenn die anderen Erben Ihnen eine Vollmacht erteilen, können Sie auch allein eine Weisung veranlassen. Die Vollmacht benötigen wir dann im Original und ebenfalls auf dem Postweg.