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Wir haben ein Gemeinschaftskonto. Kann ich allein über das Konto verfügen, wenn mein Lebens- oder Ehepartner verstirbt?
Sie können weiterhin über das Konto verfügen wie bisher. Allerdings sollten Nachlasskonten zeitnah geschlossen werden. Die Fortführung des Gemeinschaftsdepots ist daher leider nicht möglich. Gerne können wir Ihnen ein neues Einzeldepot und -konto eröffnen und alle Werte und Guthaben dorthin übertragen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen lassen wir Ihnen gerne nach Aufforderung zukommen.
Bitte beachten Sie, dass die Verfügungen nur möglich sind, Solange kein Erbe bei uns Einspruch erhebt.