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Wer erhält Auskünfte/Verfügungsrecht bei Testamentsvollstreckung?
Bei Anordnung einer Testamentsvollstreckung für das gesamte Nachlassvermögen, darf ausschließlich der Testamentsvollstrecker Auskünfte einholen bzw. über Nachlasswerte verfügen. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.