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Wann können wir mit der Bearbeitung des Nachlasses beginnen?
Um eine zügige Nachlassbearbeitung zu gewährleisten, reichen Sie bitte alle Dokumente und Weisungen unbedingt in der Form ein, wie diese von uns angefordert werden (z. B. Original, amtliche beglaubigte Kopie etc.).
Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, sind die schriftlichen Weisungen aller Miterben erforderlich.