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Kann ich auch eine beglaubigte Abschrift oder eine Kopie des Erbscheins zusenden?
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Erbberechtigung zum Beispiel in Form eines eröffneten Testamentes nachzuweisen, ist in jedem Fall eine Ausfertigung des Erbscheins im Original erforderlich.
Den Erbschein erhalten Sie nach Bearbeitung umgehend von uns zurück. Sie haben auch die Möglichkeit, sich beim Nachlassgericht weitere Ausfertigungen des Erbscheins aushändigen lassen.