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Im Testament wurde Testamentsvollstreckung bestimmt. Ich bin Erbe, aber nicht Testamentsvollstrecker. Kann ich Ihnen eine Weisung erteilen?
Sofern eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, kann allein der Testamentsvollstrecker Weisungen erteilen. Selbstverständlich muss auch dieser sich zunächst mit den entsprechenden Dokumenten legitimieren.