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Haben Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte ein Auskunfts-/Verfügungsrecht?
Vermächtnisnehmer bzw. Pflichtteilsberechtigte haben weder ein Auskunfts- noch ein Verfügungsrecht. Diese können ihre Ansprüche ausschließlich gegenüber den Erben geltend machen.