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Für ein Einzelkonto wurde eine Vollmacht erteilt. Können im Nachlassfall Verfügungen vorgenommen werden?
Unsere Bankvollmachten gelten über den Tod hinaus. Somit kann die bevollmächtigte Person die gleichen Verfügungen anweisen, wie zu Lebzeiten des Depotinhabers.
Bitte beachten Sie, dass Vollmachten immer pro Konto inklusive des dazugehörigen Depots hinterlegt werden. Sollten weitere Konten bestehen, für die keine Vollmacht erteilt wurde, sind für diese keine Verfügungen möglich.
Diese Angaben gelten, sofern kein Erbe Widerspruch gegen diese Vollmacht einlegt.