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Es existiert ein eröffneter Erbauseinandersetzungsvertrag. Können Sie diesen als Legitimation akzeptieren?
Der eröffnete Erbauseinandersetzungsvertrag ist als amtlich beglaubigte Kopie nebst der Eröffnungsniederschrift erforderlich. Gerne prüfen wir für Sie individuell, was ansonsten zusätzlich erforderlich ist.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch unter 09221 - 7035 898.