Sind meine Einlagen bei Ihnen gesichert?
Wir sind der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle Einlagen ab, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Diese Einlagen sind bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro je Einleger vollständig abgedeckt.
Einlagen sind auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, sofern sich die Verpflichtung der Bank darauf bezieht, den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen.
Der Entschädigungsanspruch für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent dieser Verbindlichkeiten und auf den Gegenwert von 20.000 Euro. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von verwahrten Finanzinstrumenten, wenn eine Herausgabe durch die Bank nicht möglich ist.
Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) unter www.edb-banken.de.
Natürlich werden im Insolvenzfall der Bank die verwahrten und in deren Eigentum befindlichen Wertpapiere vollständig ausgesondert und herausgegeben. Die Begrenzung der Entschädigungseinrichtung gilt nicht für die Wertpapiere, sondern für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn bei einem Wertpapierkauf der Kontrahent das Papier zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht geliefert hat. Da die Bank das Wertpapier noch nicht erhalten hat, kann sie dieses auch nicht herausgeben. Dann ist eine Herausgabe durch die Bank nicht möglich und ggf. bestehende Ansprüche des Kunden werden von der Entschädigungseinrichtung bis zu der aufgeführten Höchstgrenze abgesichert.
Alle darüber hinausgehenden Ansprüche aus Wertpapiergeschäften würden sich weiterhin gegen die Insolvenzmasse der Bank richten. Dabei sind "Ansprüche aus Wertpapiergeschäften" nicht gleichzusetzen mit der "Herausgabe von für den Kunden verwahrten Wertpapieren."
Wie oben erwähnt, findet die Absonderung und Herausgabe selbstverständlich statt.