Wie werden Gewinne aus Kryptowerten versteuert?
Veräußerungen von Kryptowerten werden in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte besteuert (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG), d.h. ein Veräußerungsgewinn ist nur steuerpflichtig, sofern die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr nach Anschaffung erfolgt. Im Gegensatz zu bspw. Aktien unterliegen Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten jedoch nicht der Abgeltungsteuer. Daher findet keine automatische Abführung der Steuern durch flatex statt. Vielmehr müssen Ihre Gewinne in Ihrer Steuererklärung als privaten Veräußerungsgeschäfte berücksichtigt werden. Verluste aus Kryptowerten können mit Gewinnen aus Kryptowerten und anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Ein Verlustüberhang kann mit Gewinnen aus dem Vorjahr oder nachfolgenden Jahren verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung mit anderen Einkünften, etwa aus Lohneinkünften oder Kapitalerträgen, ist nicht möglich (§ 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG). Das bedeutet, dass Gewinne aus Kryptogeschäften mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt. Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften sind bis zu einer Freigrenze von 1.000,00 EUR steuerfrei (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG).
Das bedeutet, dass Gewinne dann steuerfrei sind, wenn der gesamte Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften einer Person unter 1.000,00 EUR liegt. Ab einem Gesamtgewinn von 1.000,00 EUR ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, d.h. es erfolgt kein Abzug eines Freibetrags.
Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich selbstständig über Ihre Steuerlast informieren und ggf. einen Steuerberater konsultieren.