Wie erteile ich online eine Weisung?
Um eine Weisung zur Teilnahme an einer Maßnahme zu erteilen, können Sie in Ihrer flatex classic unter dem Menüpunkt Handel > Kapitalmaßnahmen auswählen.
Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen der Online-Weisung die Anzahl der zu verwendenden Bezugsrechte eingetragen werden muss und nicht die Anzahl der neuen Aktien.
Beispiel:
135 Aktien, ein Trennverhältnis von 1 : 1 und ein Bezugsverhältnis von 4 : 1.
Sie erhalten für 135 bisherige Aktien im Trennverhältnis 1 : 1 entsprechend 135 Bezugsrechte.
135 : 4 = 33,75 neue Aktien > der Erhalt von Bruchteilen von Aktien ist jedoch nicht möglich, weshalb an dieser Stelle abzurunden ist.
33 neue Aktien x 4 = 132 zu verwendende Bezugsrechte
Erfassen Sie eine Weisung zur Verwendung von 132 Bezugsrechten, so erhalten Sie bei Umsetzung der Kapitalmaßnahme 33 neue Aktien.
Sollte im Rahmen der Weisung ein Überbezugswunsch im Rahmen der Maßnahme möglich sein, so wäre an dieser Stelle die konkrete Anzahl der neuen Aktien einzutragen.