Welche Arten von Kapitalmaßnahmen gibt es?
Maßnahmen mit Wahlmöglichkeiten
Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung:
Bei einer Kapitalerhöhung nimmt ein Unternehmen eine Erhöhung des Eigenkapitals vor. Dies wird durch die Ausgabe von neuen Aktien - auch Ausgabe von jungen Aktien genannt - vorgenommen. Sie können einen Auftrag zum Erhalt dieser jungen Aktien (zu einem Vorzugspreis) erteilen. Die Teilnahme ist freiwillig. Sollten Sie im Rahmen der Kapitalmaßnahme Bezugsrechte eingebucht bekommen haben und diese nicht verwenden, werden diese nach Ablauf der Weisungsfrist aus Ihrem Depot ausgebucht. Sollte hierfür ein Gegenwert übermittelt werden, wird dieser in Nachgang selbstverständlich Ihrem Cashkonto gutgeschrieben.
Übernahme- / Rückkaufangebot:
Ihnen als Aktionär wird ein Angebot zur Übernahme oder Rückgabe Ihrer Wertpapiere unterbreitet. Im Rahmen eines Rückkaufs wird der Rücknahmepreis durch den Bieter festgelegt. Die Angabe zum Bieter können Sie dem jeweiligen Weisungsschreiben entnehmen.
Freiwillige Barabfindung:
Es erfolgt eine Rücknahme Ihrer Anteile seitens der jeweiligen Gesellschaft gegen Zahlung eines Barabfindungspreises. Erfolgt keine Teilnahme an der freiwilligen Barabfindung, verbleiben die Werte im Bestand und es erfolgt keine Auszahlung.
Dividende wahlweise in Aktien:
Eine Aktiengesellschaft kann die Dividende auch wahlweise zum Bezug in Form von Aktien auszahlen. Sie haben die Möglichkeit anstelle der Bardividende neue Aktien zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur über die volle Höhe der Dividende möglich ist. Eine Aufteilung zum teilweisen Bezug der Dividende in Aktien ist leider nicht möglich.
Obligatorische Maßnahmen - keine Wahlmöglichkeit
Reverse Split:
Hierbei handelt es sich um eine Aktienzusammenlegung. Das bedeutet, dass sich die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien verringert.
Bei einem Reverse Split mit dem Verhältnis 10 : 1 werden aus 10 Aktien (Wert pro Stück 10 EUR) 1 Aktie (Wert pro Stück 100 EUR). Der Gesamtwert bleibt hier unverändert.
Split:
Hierbei handelt es sich um eine Aufteilung der Aktien. Das bedeutet, dass sich die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien erhöht.
Bei einem Split mit dem Verhältnis 1 : 10 werden aus 10 Aktien (Wert pro Stück 10 EUR) 100 Aktien (Wert pro Stück 1 EUR). Der Gesamtwert bleibt hier unverändert.
Spin-Off:
Bei einem Spin-Off gliedert eine bestehende Gesellschaft einen Teil des Unternehmens als eigenständige Firma aus.
Als Ausgleich für die Abgabe dieses Firmenteils bekommen die bisherigen Anteilseigner Aktien des neuen Unternehmens gutgeschrieben oder erhalten zumindest das Recht, diese neuen Aktien (zu einem Vorzugspreis) zu kaufen.
Squeeze-Out / obligatorische Barabfindung:
Bei einem Squeeze-Out bzw. einer obligatorischen Barabfindung handelt es sich um die zwangsweise Ausbuchung Ihrer Wertpapiere gegen Gutschrift einer Barzahlung, welche seitens der Gesellschaft beschlossen/veranlasst wurde.
Fusion:
Hierbei handelt es sich um eine Verschmelzung von Wertpapieren. Im Rahmen einer Fusion werden Ihre Werte meist in neue Wertpapiere getauscht.
Es kann im Rahmen einer Fusion auch zu Barzahlungen kommen.
Kapitalherabsetzung:
Eine Kapitalherabsetzung ist eine Verminderung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft und stellt daher das Gegenstück zur Kapitalerhöhung dar.
Diese kann in verschiedenen Formen umgesetzt werden: beispielsweise durch Reduzierung des Aktienbestandes gegen entsprechenden Ausgleich oder in Form einer Barausschüttung.