Was ist eine Kapitalmaßnahme?
Eine Kapitalmaßnahme ist als Ereignis definiert, welches eine wesentliche Änderung an einem Unternehmen mit sich bringt. Es gibt zwei Typen von Kapitalmaßnahmen: obligatorische und freiwillige Maßnahmen.
Eine obligatorische Maßnahme erfordert keine Weisung Ihrerseits. Diese wird automatisch für Sie umgesetzt und verbucht. Ein Widerspruch ist grundsätzlich nicht möglich.
Bei einer freiwilligen Maßnahme können Sie über die Teilnahme selbst entscheiden. Die Teilnahme an einer Kapitalmaßnahme ist innerhalb einer vorgegebenen Frist - der sogenannten Weisungsfrist - möglich.