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Werden auch bei Altbeständen die Anschaffungsdaten mit übertragen?
Sollte es sich bei den zu übertragenden Werten um steuerliche Altfälle handeln, wird das Anschaffungsdatum je Wert übermittelt.
Hiermit ist gewährleistet, dass die Papiere bei Veräußerung steuerbefreit sind. Dies gilt für Werte die vor 2009 angeschafft wurden und keine Finanzinnovationen sind.