Was bedeuten die unterschiedlichen Übertragungsarten?
Übertrag mit Gläubigeridentität:
Wenn Depotinhabende bei dem abgebenden und empfangenden Depot identisch sind.
Übertrag mit Gläubigerwechsel: Wenn die Depotinhabenden voneinander abweichen. Hierbei wird zwischen einem unentgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel (Schenkung) oder einem entgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel unterschieden.
Bei einer Schenkung werden die Anschaffungsdaten entsprechend mit an das Empfängerdepot übertragen, es muss jedoch im Gegenzug eine Meldung an das zuständige Finanzamt erfolgen.
Wird der Auftrag zur entgeltlichen Übertragung erteilt, so erfolgt ein fiktiver Verkauf der Werte und die anschließende entsprechende steuerliche Berücksichtigung.