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Können Verluste und anrechenbare ausländische Quellensteuer im Rahmen eines Depotübertrags übertragen werden?
Verlustverrechnungstöpfe und anrechenbare ausländische Quellensteuer können mit einem Depotübertrag zu uns übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei dem Übertrag um die gleiche Gläubigeridentität handelt und alle im Depot befindlichen Stücke übertragen werden.
Ein reiner Geldübertrag ist für die Übertragung von Verlustverrechnungstöpfen nicht ausreichend.