In dieser Episode vom flatex Podcast Sandras Money Moments gehe ich auf das Thema Abgeltungsteuer in Deutschland und der jährlich ausgestellten Jahressteuerbescheinigung ein. Was wird Ihnen ausgewiesen und in welchen Fällen ist diese nötig, oder auch eben nicht? Das erfahren Sie jetzt.
Fangen wir mit grundlegenden Informationen an.
Abgeltungsteuer und Jahressteuerbescheinigung
In 2009 wurde die Abgeltungsteuer in Deutschland eingeführt. Kurz zusammengefasst bedeutet dass, das Wertpapiergeschäfte auf Bankenebene verrechnet werden. Die Steuern werden somit direkt vom Broker einbehalten und ans Bundeszentralamt für Steuern abgeführt. Das bezieht sich jeweils auf das Institut, wo Sie Ihr Depot führen. Sie haben mehrere Depots bei verschiedenen Anbietern? - Ohren jetzt ganz weit auf!
Es gibt einen Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge. Ledige können 1.000 EUR und Verheiratete 2.000 EUR nutzen. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Dieser Pauschbetrag kann in Form von einem Freistellungsauftrag entweder auf ein Kalenderjahr begrenzt oder bis auf weiteres beim Institut hinterlegt werden. Bei der Nutzung mehrerer Depots bei unterschiedlichen Instituten kann der Betrag in mehrere Freistellungsaufträge aufgeteilt werden. Der Gesamtbetrag, also 1.000 oder 2.000 EUR darf jedoch in der Summe nicht überschritten werden. Es gibt auch noch Nichtveranlagungsbescheinigungen, worauf ich aber nicht weiter eingehe. Wer sich hierfür interessiert, bitte Details dazu in der bevorzugten Suchmaschine heraussuchen und ggf. ans zuständige Finanzamt wenden.
Jahressteuerbescheinigung kurz Jstb
Sie erhalten für das vergangene Kalenderjahr eine JStB ausgestellt. Haben Sie einen Verlustverrechnungstopf, den Sie auskehren lassen möchten, haben Sie bis zum 15.12. eines Jahres die Möglichkeit, dies bei Ihrem Broker zu beantragen. Aber was heißt das genau?
Darauf gehen wir in dieser Episode ein. Lassen Sie uns gerne, je nach Kanal, ein Like da, wenn Ihnen dieses Thema gefällt und folgen Sie uns, um keinen flatex Podcast mehr zu verpassen.
Worauf Sie steuerlich achten sollten
Führen Sie ein Depot bei einem in Deutschland angesiedelten Broker wie flatex, findet, wie eingangs erwähnt, die Versteuerung Ihrer Kapitalerträge auf Bankenebene statt. Das macht es für Sie einfach, denn in vielen Fällen ist es daher nicht mehr erforderlich, die JStB im Rahmen der persönlichen Veranlagung einzureichen. Auf ein paar Ausnahmen gehen wir exemplarisch im Verlauf noch ein.
Mit der Nutzung eines Depots werden automatisch für die steuerliche Behandlung Verlustverrechnungstöpfe durch den Broker angelegt. Es gibt den Topf Aktien und Sonstiges. Dazu später mehr Details.
Beispiel: Steuerverrechnung bei Verkauf mit Gewinn
Bei einem Gewinn, also wenn der Verkaufskurs über dem Kaufkurs, auch Einstandskurs genannt, liegt, wird auf Bankenebene geschaut, ob ein Freibetrag hinterlegt ist und ob ggf. Verluste hinterlegt sind, die gegengerechnet werden können. Dann wird auf den übrigen Gewinn die Abgeltungsteuer angewandt.
Das heißt, die Steuern werden direkt bei der Abrechnung des Verkaufs vom Broker abgeführt. Sie brauchen nicht tätig werden. Und jetzt kommt die nächste gute Nachricht.
Beispiel: Steuerverrechnung bei Verkauf mit Verlust
Wurden Steuern bereits abgeführt und danach ein Verkauf mit Verlust realisiert, gibts entsprechende Steuergutschriften. Das bedeutet, dass die bereits gezahlten Steuern aus dem Gewinnverkauf wieder gutgeschrieben werden. Je nach Broker erfolgt das unmittelbar oder am Ende des Jahres. Bei uns gibts die Steuergutschrift direkt nach dem Geschäft.
Beispiel: Verlustverrechnung Folgegeschäfte
Ein einfaches Beispiel. Sie haben Aktien gekauft und mit einem Verlust von 10 EUR verkauft. In Ihrem Aktien-Topf werden Ihnen 10 EUR Verlust ausgewiesen. Haben Sie danach einen Aktienverkauf mit einem Gewinn von 15 EUR getätigt, werden die Verluste sofort gegengerechnet und nur noch die Differenz von 5 EUR steuerlich betrachtet. Das passiert direkt bei der Abrechnung Ihres Wertpapiergeschäfts. Etwaige Freibeträge lassen wir hier mal außen vor.
Auf den verrechneten Gewinn von 5 EUR zahlen Sie die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer von 8 bzw. 9 Prozent.
Gehen wir das Beispiel weiter. In Ihrem Aktien-Topf ist nun ein Plus von 5 EUR. Ihr nächster Aktienverkauf verursacht einen Verlust von 10 EUR. Ihr Topf weist damit ein Minus von 5 EUR aus und die gezahlten Steuern für die 5 EUR Gewinn bekommen Sie erstattet.
Es erfolgt übrigens eine strenge Reihenfolge auf Ihre Wertpapiergeschäfte mit dem jeweiligen Saldo Ihres Verlustverrechnungstopfes.
Haben Sie am Ende des Jahres einen positiven Topf, haben also mehr Gewinne als Verluste erzielt, wird der Saldo Ihres Topfes in der JStB automatisch ausgewiesen und auf 0 EUR für das nächste Jahr zurückgesetzt.
Weist Ihr Aktien-Topf hingegen einen Verlust aus, wird dieser automatisch in das Folgejahr übertragen. Das bedeutet für Sie, wenn Sie beispielsweise 100 EUR Aktien-Verlust zum Jahresende haben, können bei einem Aktienverkauf mit Gewinn im neuen Jahr diese Verluste direkt verrechnet werden.
Auch hier mit einem Beispiel untermauert. Sie haben 100 EUR Aktienverlust am 31.12. stehen. Der Verlust wurde ins nächste Jahr übertragen und Sie verkaufen Aktien am 10.01. mit einem Gewinn von 150 EUR. Dann wird Ihnen nur auf die Differenz von 50 EUR die Abgeltungsteuer angerechnet. Ihr Topf steht nach dem Verkauf bei 50 EUR Gewinn.
Grundsätzlich gilt: Verluste werden automatisch ins nächste Jahr übertragen. Das hat den Vorteil, dass Gewinne am Anfang des Jahres unter Berücksichtigung der möglichen Verrechnungen, automatisch einbezogen werden. Sind Gewinne am Jahresende in der Überzahl, werden diese in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Wichtig für Sie, die Steuern sind bereits bezahlt, also entrichtet.
Öffnen wir unseren Blick und erweitern das Sichtfeld. Wir nehmen jetzt an, dass Sie bei zwei verschiedenen Brokern Depots führen. Der Einfachheit halber bleiben wir bei unserem Aktientopf als Beispiel.
In dem einen Depot haben Sie Gewinne am Jahresende realisiert und im anderen sind Verluste am Ende als Saldo im Topf ersichtlich.
Kurz eingeworfen: Durch einen Gesamtdepotübertrag ohne Eigentumswechsel können Verlusttöpfe übertragen und damit unterjährig in einem Depot zusammengeführt werden zur Verrechnung. Ich erwähne es nur kurz der Vollständigkeit halber.
Verluste gegen Gewinne verrechnen lassen
Jetzt gehen wir von dem Szenario aus, dass Sie die Verluste gegen die Gewinne im Rahmen Ihrer persönlichen Veranlagung gegenrechnen lassen möchten. Was wäre hier für Sie zu tun?
Ganz einfach. In dem Depot, in dem Sie die Gewinne im Topf stehen haben, brauchen Sie nur die Ausstellung der JStB im Folgejahr abzuwarten. Das passiert automatisch.
In dem Depot mit den Verlusten haben Sie den 15.12. zu beachten. Denn nur bis zu dem Termin können Sie die Auskehrung bei dem Broker beantragen. Üblicherweise ist dies online in Ihrem Depot möglich. Bei der Nutzung mehrerer Anbieter ist ein gewisser manueller Aufwand also erforderlich.
Aber Achtung: Haben Sie Verluste auskehren lassen, sind diese nur noch auf Finanzamtsebene fortführbar. Auf Bankenebene heißt es: einmal raus ist raus. Ich erwähne das extra, um zu verdeutlichen, dass Sie sich vorher genau ansehen sollten, was Sie bestellen und was besser nicht.
Verlustverrechnungstöpfe in der Übersicht
Bleibt noch die Frage, welche Erträge, Gewinne und Verluste in welche Töpfe fließen und welche miteinander verrechenbar sind.
Hier ein paar Beispiele:
Aktien: Verlustverrechnungstopf
Der Aktien Verlustverrechnungstopf - Aktiengewinne und -verluste. Punkt - mit Sternchen. Das erkläre ich gleich.
Sonstiger Verlustverrechnungstopf
Und jetzt der sonstige Verlustverrechnungstopf
Da wären zum Beispiel: Dividenden, Ertragsausschüttungen, Stückzinsen, Gewinne und Verluste aus Fonds, ETFs, Anleihen, Zertifikaten und Hebelprodukten, wobei hier bei den zwei letztgenannten noch gesonderte Regelungen Anwendung finden.
Besonderheit: Steueroptimierung
Grundsätzlich gilt zu berücksichtigen, dass nur Aktienverluste gegen Aktiengewinne verrechnet werden dürfen.
Was uns zum Sternchen beim Aktien-Topf führt: Bei dem Topf Sonstige erlaubt der Gesetzgeber, dass Verluste aus sonstigen Wertpapiergeschäften mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden dürfen. Das ist dann eine Steueroptimierung.
Es gibt noch eingeschränkte Verlustverrechnungen bei wertlosem Verfall von Wirtschaftsgütern und Verluste aus Termingeschäften. Die Erläuterung würde den Rahmen dieser Episode jedoch zu sehr verkomplizieren. Daher mein Hinweis: Details dazu finden Sie auf der Website vom Bundeszentralamt für Steuern.
Mein Fazit zu dem Thema: Weniger ist oft mehr. Wer sich bei mehreren Brokern Depots anlegt, ist je nach Anlageausrichtung vielleicht bei einzelnen Transaktionen günstiger am Start, hat aber mehr Dokumentationsaufwand in der Steuererklärung. Jeder bemisst den Wert der eigenen Zeit anders. Eine Kosten-/Nutzen-Analyse kann mit Blick auf das eigene Zeitmanagement auch ein Investment in die Zukunft sein.
Bleiben Sie neugierig und aufmerksam. Seien Sie auch live dabei. Wir bieten Ihnen spannende Online-Seminare über unsere Website an. Wissen tanken lohnt sich immer! Es geht um Ihre finanzielle Zukunft.